Renovieren & Bauen

Welche Öffnungen dürfen bei einer BlowerDoor Prüfung nicht abgedichtet werden?

Nicht zulässige Gebäudepräparationen bei Zertifizierungsmessungen gemäß EnEV oder GEG.

Folgende Öffnungen dürfen deshalb nicht temporär bei der Prüfung abgedichtet bzw. geschlossen werden. Diese müssen so vorliegen, wie sie auch im späteren Gebrauch zu finden sind.

  • Türen und Fenster in der Gebäudehülle/Fassade,
  • Fugen von Fenstern, Türen, Toren und Bodenluken
  • Funktionsfugen bzw. Funktionsöffnungen wie z.B. Rollladengurtdurchführungen
  • Schlüssellöcher von Türen und Fenstern,
  • Innentüren
  • Leuchten z.B. Einbaustrahler

Wenn nur eine baubegleitende Messung zur Qualitätssicherung durchgeführt wird gibt es keine Einschränkungen der Gebäudepräparation. Da diese Messung nur der Qualitätssicherung dient so und Nacharbeiten an Fehlstellen in der luftdichten Ebene ermöglichen soll, ist es aber allerdings auch hier ratsam alle die luftdichte Ebene betreffende Bauteile verbaut zu haben. Nur so hat man von der Messung einen echten Mehrwert.